Die Wasserzuführung zum Probennahmegefäß (P1) geschieht auf der Unterseite seitlich und tangential zur Hauptsymmetrie. Das Gerät funktioniert so auch ohne Rühreinrichtung als Wirbelgenerator, Ablagerungen bzw. Korngrößentrennung, welche ein Messergebnis verfälschen würden werden so vermieden.
In der Mitte des Probennahme- Gefäßes ist senkrecht ein Überlauf angeordnet. Zusätzlich ist zur Vermeidung von Verschmutzung am oberen Gefäßrand ein weiterer Überlaufrand angebracht.
Quecksilber aber auch andere Metalle können als feste oder gelöste organische oder anorganische oder als an Partikeln haftende Frachten auftreten. Häufig sind mehrere Erscheinungsformen nebeneinander vorhanden. Die Bauart und die Betriebsweise des Probennahmegefäßes bewirkt eine gleichmäßige Verteilung aller festen und flüssigen Phasen im gesamten Gefäßvolumen und stellt damit die richtige Abbildung der aktuellen Schadstoffsituation sicher.
Die Bauart und die Betriebsweise des Probennahmegefäßes bewirkt einen hinreichend schnellen Transport des Zustands des Zulaufwassers zum Messort. Die durch die Probenzuführung entstehenden Totzeiten sind dadurch zu vernachlässigen.
Die sich im Betrieb des Probennahmegefäßes ausbildende Wassersehne ermöglicht einem kommerziellen Probenaufgabesystem (P2) die automatische Probenentnahme und den Transport der Messprobe in ein Analysengerät.
Die Auswahl und die Betriebsweise des verwendeten Analysengerätes können dem jeweiligen Messproblem angepasst werden.
Durch eine Neudefinition der Ansaug- bzw. Aufgabepositionen eines kommerziellen automatischen Probenaufgabesystems ist die relative Positionierung von Probennahmegefäß, Probenaufgabesystem und Analysengerät frei wählbar.
letzte Änderung: 24.06.2004